Kasseler Straße
Lade Kartenmaterial...
Kassel, Landkreis
Fuldabrück
Bergshausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern

Gebäude innerhalb der Gesamtanlage

Friedrichsgasse

1, 7 (KD)

2, 4 (KD), 6 (KD)

Fuldastraße

4, 6 (KD)

Kasseler Straße

1-3, 5 (KD), 7 (KD), 9-15, 17 (KD), 19-23, 25 (KD), 27 (KD), 29, 31 (KD), 33 (KD), 35 (KD), 37 (KD), 39 (KD)

2 (KD), 2b-8a, 8 (KD), 12, 14 (KD), 16 (KD) 18, 20, 22 (KD), 24-30a, 30 (KD), 32-34, 36 (KD)

Lindenstraße

1-5, 7 (KD), 9-11

2-10, 12 (KD), 14-20

Riekelsgasse

1

Triftstraße 1, 3 (KD), 5

2-4, 10a

Uferstraße

2-4

Der historische Ortskern von Bergshausen erstreckt sich als Straßendorf vorwiegend entlang der Kasseler Straße parallel zum Fuldaufer.

Die südwestliche Grenze der Gesamtanlage bildet die historische Grünfläche der Uferzone mit historischem Treidelpfad, der heute als Uferpromenade genutzt wird. Die Uferzone war seit jeher aus Gründen des Hochwasserschutzes unbebaut und ist bedeutend für die Gesamterscheinung des historischen Ortsbildes. Die historische Grünfläche besteht aus Nutzgärten und Streuobstwiesen. Die Verbindung zwischen der Ortschaft und dem historischen Treidelpfad wird über die Riekelsgasse, die Friedrichsgasse und die Fuldastraße hergestellt. Im Übergangsbereich vom Ortskern zur Uferzone befinden sich zwei bemerkenswerte Fachwerkgebäude: ein ehemaliges Fischerhäuschen in der Friedrichsgasse 7 und ein Fachwerkgebäude der Spätrenaissance in der Friedrichsgasse 6.

Im Nordwesten grenzt die historische Grünfläche an das Flurstück des Gebäudes Kasseler Straße 39. Die Gesamtanlage folgt hier der Flurstücksgrenze und wechselt über die Kasseler Straße, um dann im Nordosten weiter zu verlaufen. Hier endet die geschlossene, ortsbildprägende Bebauung entlang der Kasseler Straße nach Norden. Der erhaltene Bestand an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umfasst eine Bauzeit vom späten 17. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Im Straßenbild wechseln sich mehrseitig angelegte Hofanlagen mit giebelständig zur Straße ausgerichteten Fachwerkwohnhäusern und traufständigen Wohnbauten ab. Auch die Kirche liegt in der Kasseler Straße. Auf dem Kirchplatz befanden sich bis in die 1970er Jahre noch der Gerichtstisch und eine große Kastanie. (FB-H-01). Wegen der Nähe zum Wasser und der damit verbundenen Hochwassergefahr liegt die Mehrzahl der Hauseingänge und der Haustüren in der Kasseler Straße oft mit 10-15 Steinstufen über dem Hof- bzw. Straßenniveau. Zusätzlich wurden zum Hochwasserschutz die Hof- und Straßenräume mit Sandsteinmauern eingefasst.

Im Nordosten verläuft die Grenze der Gesamtanlage im Kreuzungsbereich zwischen Kasseler- und Flughafenstraße und wechselt dann auf Höhe der Flurgrenze einer im Kreuzungsbereich befindlichen Wiese. Weiter orientiert sich die Gesamtanlage an der rückwärtigen Flurgrenze einer Hofanlage und grenzt dann an eine historische Grünfläche. Es handelt sich hierbei um Nutzgärten im Rückfeld der Gebäude Kasseler Straße 22, 24 und 26, die einen Rest der ehemals unbebauten Fläche am Rand des Straßendorfs darstellen.

Die Gesamtanlage orientiert sich bis zur Triftstraße weiter an den Flurgrenzen oder an Gebäudekanten der Bebauung entlang der Kasseler Straße. Die Grenze ist von geschichtlicher Bedeutung, da sie den historischen Ortsgrundriss entlang der Kasseler Straße von den angrenzenden Neubaugebieten trennt.

Von der Triftstraße wechselt die Gesamtanlage zu der Lindenstraße und umfasst dort die Flurstücke der straßenseitigen Bebauung. Die südöstliche Grenze stellt der Kreuzungsbereich Lindenstraße und Uferstraße dar. Hier endet die Bebauung der historischen Ortslage.

Der beschriebene historische Ortskern ist im Wesentlichen gut erhalten und nachvollziehbar, sodass die Struktur eines Straßendorfs mit den angrenzenden historischen Grünflächen und dem Treidelweg entlang des Fuldaufers als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus geschichtlichen Gründen zu erhalten sind.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.