Söhrestraße/An der Kirche
Söhrestraße
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Kassel, Landkreis
Fuldabrück
Dennhausen
  • Gesamtanlage I
historischer Ortskern

Dorfstraße 3-5, 7 (KD), 9-11, 13 (KD), 15, 17 (KD), 19 (KD), 21-23, 27, 4-12

Kirchstraße 1-9, 11 (KD), 13-15, 2-8, 10 (KD), 12-14

Querstraße 1-3, 2

Ringweg 1, 2-6

Söhrestraße 1-7, 11 (KD), 2-4, 6 (KD), 8 (KD), 10

Der vergleichsweise ungestört erhaltene engere Ortskern hat seinen siedlungsgeschichtlichen Schwerpunkt in der ringartig um die Dorfkirche angeordneten Bebauung und zeigt die Struktur eines Haufendorfs. Die Gesamtanlage beginnt im Nordwesten im Kreuzungsbereich zwischen Dörnhagener und Dorfstraße. Sie umfasst im Norden bis zur Hilgenbergstraße die Flurstücke der Bebauung entlang der Dorfstraße. Diese nördliche Grenze besitzt städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung, da sie die unregelmäßige Bebauung entlang der Dorfstraße von der linear angeordneten Bebauung entlang der Brückenstraße abgrenzt. Nach Osten umfasst die Gesamtanlage die Flurstücke der Bebauung entlang des Ringwegs bis zum Ende der Söhrestraße. Diese Bebauung stellt die Grenze zur ursprünglich freien Uferzone an der Fulda dar. Die südwestliche Grenze wird durch die Flurstücke der Bebauung entlang der Söhrestraße und der Kirchstraße bis zum ehemaligen Rummelbach gebildet. Entlang des Flurstücks des Gebäudes Dorfstraße 8 verläuft die Gesamtanlage bis zur Dörnhagener Straße und folgt dieser bis zur Dorfstraße. Hierdurch wird der historische Dorfkern von dem angrenzenden Neubaugebiet des 20. Jahrhunderts abgegrenzt.

Im Kern der Ortschaft befindet sich die barocke Kirche, die in etwa den Platz eines kleineren mittelalterlichen Vorgängerbaus einnimmt. Um sie gruppiert sich mit der Kirchstraße 9-15 und der Querstraße 1-3 eine fast geschlossene Fachwerkbebauung. Sie bildet zusammen mit einer östlich der Kirche liegenden Mauer spätgotischen Ursprungs eine geschlossene Kirchhofumwehrung. Im Umfeld der Kirche ist auch das älteste erhaltene Fachwerkgebäude zu finden. Es handelt sich um die Hausnummer 6 in der Söhrestraße, einer aus dem Jahr 1703 stammenden Scheune.

Einen wichtigen Bestandteil der Dennhäuser Gesamtanlage bilden auch die historischen Bauerngehöfte und Gebäude entlang der Dorf-, Kirch- und Söhrestraße. Während in der Söhrestraße überwiegend kleinbäuerliche Anwesen zu finden sind, wird das restliche Ortsbild von mehrseitigen Hofanlagen geprägt. Die Erbauungszeit reicht hier bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück. Es herrscht keine einheitliche Hofform vor. Streckhöfe wie Dorfstraße 7 und 17 sowie Kirchstraße 10 stehen neben Winkel- und Parallelhofanlagen, wie sie Dorfstraße 13 und Söhrestraße 7 darstellen. Ein Backhaus liegt am Rande der Gesamtanlage im Garten von Dorf-

straße 8.

Kennzeichnend für die gesamte Bebauung ist die Verwendung von sehr hohen Sandsteinsockeln zum Hochwasserschutz wie auch die Verwendung von die Höfe abgrenzenden Mauern. Das ursprünglich landwirtschaftlich geprägte Haufendorf Dennhausen ist eine Gesamtanlage nach §2 Abs.2 HDSchG, die aus ortsgeschichtlichen Gründen zu erhalten ist.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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