Gasse/An der Kirche
An der Kirche
Dennhäuser Straße
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Kassel, Landkreis
Fuldabrück
Dörnhagen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern

Gesamtanlage historischer Ortskern

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

An der Kirche

1 (KD), 3 (KD), 5-7, 9 (KD), 11, 13 (KD)

2 (KD), 4 (KD), 6, 8 (KD), 10, 12

Am Rain

1-7

2-6

Bachstraße

1, 3 (KD)

2-8

Dennhäuser Straße

2, 4 (KD), 6-24

Gasse

1 (KD), 3-11, 13 (KD), 15

10, 14-16

Guntershäuser Straße

1, 3 (KD), 5-21, 23 (KD)

2-6, 8 (KD), 10, 12 (KD), 14-24, 26 (KD)

Guxhagener Straße

1-3

Melsunger Straße

15-21

30, 34, 36, 38 (KD), 40-42

Nach Osten beginnt die Gesamtanlage auf Höhe der Streuobstwiesen, die als historische Grünflächen den alten Ortskern von dem im 20. Jahrhundert entstandenen Neubaugebiet abgrenzen und den Ortseingang prägen. Angrenzend an die historische Grünfläche umfasst die Gesamtanlage die Bebauung der Straße Am Rain bis zur Einmündung in die Bachstraße. Von dort aus wird die südliche Grenze durch die Flurstücke der Bebauung an der Bachstraße gebildet. Die rückwärtigen Flurstücke bilden hierbei die Übergangszone zu den umliegenden Neubaugebieten. Im Folgenden quert die Gesamtanlage die Melsunger Straße und folgt der Flurstücksgrenze des Gebäudes Melsunger Straße 42. Die weitere Grenze nach Süden bilden die Flurstücke der Hofanlagen und Bauernhäuser entlang der Gasse. An die Gesamtanlage grenzen hier die Flächen des Friedhofs. An der Flurstücksgrenze der Hausnummer 15 quert die Gesamtanlage die Gasse und verläuft weiter an der Flurstücksgrenze an der Guntershäuser Straße 3 bis auf Höhe des Gebäudes Guxhagener Straße 3. Hier verläuft die Gesamtanlage weiter in Richtung Guxhagener Straße und quert diese. Hier befindet sich im Kreuzungsbereich von Guntershäuser Straße und Guxhagener Straße die ortsbildprägende Hofanlage Guntershäuser Straße 9. Im Westen stellt die Guxhagener Straße eine städtebauliche Erweiterung des Straßendorfs aus dem beginnenden 19. Jahrhundert dar. Die westliche Grenze wird durch die Flurstücke der Gebäude Guntershäuser Straße 23 und 26 gebildet. Nach Nordwesten trennt die Gesamtanlage, die sich hier an den Flurstücken und den Gebäudekanten der Hofanlagen an der Guntershäuser Straße orientiert, die historische Ortslage von den angrenzenden Feldern ab.

Im Kreuzungsbereich von Guntershäuser und Dennhäuser Straße quert die Gesamtanlage nach Norden die Dennhäuser Straße, um der Flurstücksgrenze des Gebäudes Dennhäuser Straße 24 zu folgen. Die Gesamtanlage folgt im Norden den Flurstücken und Gebäudekanten der zum Teil großen Hofanlagen bis zur Hausnummer 30, um dort die Melsunger Straße zu queren und wieder der Flurstücksgrenze Am Rain zu folgen. Hier wird eine Abgrenzung zwischen der städtebaulich und ortsgeschichtlich bedeutenden Struktur der Hofanlagen und dem nach Norden anschließenden Mischgebiet mit Gewerbe definiert.

Dörnhagen vereint in seiner ursprünglichen Struktur zwei Dorfformen. Die ältere Form des Haufendorfs befindet sich um die zentral gelegene Dorfkirche mit Wehrmauer. In Folge des Dorfwachstums entlang der heutigen Bachstraße und der Guntershäuser Straße verband sich die zentrale Struktur des Haufendorfs mit der gestreckten Struktur eines Straßendorfs.

Als ortsbildprägender Straßenzug ist die Straße An der Kirche zu nennen, die sich entlang der ehemaligen Wehrmauer entwickelt und die zentrale Lage der Kirche unterstreicht. Aber auch die Bachstraße, die in den Straßenzug An der Kirche übergeht, übt entscheidenden Einfluss auf das Ortsbild. Mit ihrem Verlauf zeichnet sie den Lauf eines heute verrohrten Baches nach, an dessen Verlauf sich einige Hofanlagen ansiedelten. Als Hauptstraßen ziehen sich die Dennhäuser, Melsunger und die Guntershäuser Straße durch den historischen Ortskern. Die Bebauung entlang dieser Straßenzüge geht bis in das 18. Jahrhundert zurück und weist zum Teil sehr gut erhaltene barocke Schmuckformen auf. Als Ausnahme ist das aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude An der Kirche 9 zu erwähnen.

Die Bebauung setzt sich aus unterschiedlichen landwirtschaftlichen Gebäude und Hofformen zusammen. Dazu zählen Einhäuser, Erntennenhäuser, Streckhofanlagen bis hin zu großen drei- und vierseitigen Hofanlagen. Als besonders ortsbildprägend ist die Hofanlage Dennhäuser Straße 4 zu erwähnen.

Die erhaltene Haufen- und Straßendorfstruktur von Dörnhagen, mit ihrem landwirtschaftlich geprägtem Ortbild, ist aus ortsgeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG zu bewerten und als Kulturdenkmal zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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