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In der Nähe der Kreuzung Altenritter und Heinrich-Nordhoff-Straße gelegenes Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage. Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus trägt die Datierungen 1763, 1808 sowie 1837. Die schlichte Rähmkonstruktion mit traufseitig profiliertem Geschossüberstand wird durch zweifach verriegelte Dreiviertelstreben ausgesteift. Die früher rechtwinkelig anschließende Scheune abgebrochen.
Als eines der letzten Zeugnisse bäuerlichen Lebens in Altenbauna ist die im Blickfeld der Kreuzung gelegenes Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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