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Im Kreuzungsbereich von Altenbaunaer und Ritter Straße liegt das zweigeschossige Fachwerkhaus. Inschriftlich ist das Gebäude auf 1670 datiert, es ist jedoch davon auszugehen, dass im ausgehenden 18. Jahrhundert umgebaut wurde. Heute ist auch das Erdgeschoss massiv unterfangen. Das Fachwerkgefüge zeichnet sich im ersten Obergeschoss durch umlaufende Mannfiguren mit geschnitzten Kopfbändern aus.
Das Gebäude liegt in einem städtebaulich wichtigen Kreuzungsbereich in unmittelbarer Nähe der Kirche und ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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