Ritter Straße 5, ev. Kirche, Innenraum
Ritter Straße 5, ev. Kirche
Ritter Straße 5, Gemeindetisch im Kirchhof
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Altenritte
  • Ritter Straße 5
  • Ritter Straße
Ev. Kirche
Flur: 5
Flurstück: 25, 64/5

Die evangelische Heilands-Kirche wurde von Oberbaurat Oskar Hoßfeld aus Berlin geplant und am 4. Oktober 1908 eingeweiht. Sie ersetzt eine nicht näher bekannte, wohl baufällige Kapelle, die an gleicher Stelle stand und deren Langhaus 1768 bereits in bescheidenen Ausmaßen erweitert worden war. Die Kirche zeigt sich heute als schlichter Putzbau mit einem Fachwerkgiebel. Das symmetrische Fachwerkgefüge setzt sich aus Mannfiguren und im Brüstungsbereich regelmäßig eingestellten Feuerböcken zusammen. Ein achteckiger Turm, in dessen Erdgeschossbereich sich Reste des Vorgängerbaus finden, erhebt sich über dem fünfeckig gestalteten Chor. Der Innenraum befindet sich weitgehend im Originalzustand. Er wird beherrscht durch eine dreiseitige Empore sowie eine reiche Ornamentierung im Stil bäuerlicher Malerei. Sehr aufwendig gestalteter Altar mit Altarbild, verzierter Kanzel und Deckenmalerei, Zahnschnittmotive an den Unterzügen.

Umgrenzt wird der Kirchhof durch eine zum Teil noch vorhandene Mauer aus Basaltstein, die an der Ostseite geradlinig in der Flucht des Turms abschließt; im südlichen Teil wurde diese in den 1990er Jahren um ca. 1 m aufgestockt, dabei wurde auch der Eingangsbereich verändert.

Die Kirche ist aufgrund ihres überkommenen Erhaltungszustandes ein wesentliches Zeugnis der ländlichen Kirchenbaukunst des frühen 20. Jahrhunderts. Städtebauliche Bedeutung erlangt die Anlage durch ihre zentrumsbildende Lage im Ortskern. Die Kirche, die sie umgebende Mauer und die Gemeindetische, die als Ausstattungsgegenstände der Vorgängerbauten anzusprechen sind, sind Kulturdenkmale aus künstlerischen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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