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Das inschriftlich auf 1738 datierte Wohnhaus ist Teil einer ehemaligen zweiseitigen Hofanlage. Eck- und Bundständer des zweigeschossigen Fachwerkrähmbaus sind mit zweifach verriegelten Mannfiguren ausgesteift. Das Gebäude ist voll unterkellert.
An der südlichen Traufseite befindet sich der Hauseingang an originaler Position. Die Eckständer sind durch geschnitzte Spiralmotive plastisch hervorgehoben.
Das spätbarocke Ernhaus schließt den historischen Ortskern nach Norden ab. Es ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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