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Das zweigeschossige Eckgebäude stammt aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Mannfiguren an Eck- und Bundständern steifen die Konstruktion aus. Die Kopfbänder sind mit Flachschnitzereien verziert, die Eckständer durch geschnitzte Spiralen hervorgehoben.
Das Gebäude im Kreuzungsbereich von Ritter Straße und Mühlenweg bildet eine städtebauliche Einheit mit der Erweiterung des Dorfes während der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts und ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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