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Giebelständig zur Straße ausgerichtetes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, das inschriftlich auf 1727 datiert ist. Das symmetrisch aufgebaute Fachwerkgerüst zeigt Mannfiguren mit kurzen Kopfwinkelhölzern, an den markanten Eckständern gedrehte Spiralmotive, mit Flachschnitzerei verzierte Kopfwinkelhölzer an den Fensterstielen. Dreiseitig profilierter Geschossüberstand. Der Zugang zum Keller erfolgt unterhalb des Hauseingangs, offenes Giebeldreieck, Traufgasse zum Gebäude Ritter Straße 20. Die anschließenden Stall- und Scheunengebäude wurden nach einem Brand im Jahre 1896 neu erstellt. Erdgeschossbereiche im Mauerwerk, Obergeschoss in Fachwerk mit Mauerwerksausfachung.
Das Ernhaus liegt an einer markanten Eckposition im Kreuzungsbereich und ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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