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Das ehemalige kleinformatige Einhaus wurde Mitte des 18. Jahrhunderts in leicht zurückliegender Position errichtet. Das zweigeschossige Fachwerkgefüge aus Eiche zeigt zweifach verriegelte Mannfiguren an Bund- und Eckständern sowie einzelne Fußstreben im Obergeschoss. Der Zwerchhausaufbau stammt aus späterer Zeit. Die Fensteröffnungen im Erdgeschoss und Eingangsbereich sind an Originalposition und in Originalproportion erhalten.
Als Bestandteil der Zeilenbebauung in der Bachstraße ist das kleinmaßstäbliche ehemalige Einhaus aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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