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Das eng an den Straßenraum grenzende Einhaus ist auf 1796 datiert. Das zweigeschossige Gebäude zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben und einzelnen Fußstreben. Die Eckständer sind mit Rundstäben und Spiralen verziert, an den Halsriegeln befindet sich rankenförmige Flachschnitzerei. Die Fensteröffnungen sind weitestgehend in Originalposition und Proportion erhalten. Der unter dem Gebäude gelegene Keller und Stallbereich ist von der straßenseitigen Traufseite zugänglich.
Als Teil der dichten Zeilenbebauung ist das Eckgebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |