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Das dem Verlauf der Straße angepasste zweigeschossige Fachwerkgebäude ist in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Zweifach verriegelte Mannfiguren an den Eck- und Bundständern verfestigen die Rähmkonstruktion. Die eingearbeiteten Handwerkssymbole im Andreaskreuz über dem Eingang lassen auf eine ehemalige Schmiede schließen. Der leicht über das Straßenniveau erhöhte Eingangsbereich ist an Originalposition erhalten.
Das heute als Wohnhaus genutzte Gebäude in zentraler Ortslage im Blickpunkt der Kreuzung Unter den Linden/Bahnhofstraße ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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