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Die ehemalige landwirtschaftliche Anlage mit zur Straße giebelständigem Wohntrakt ist durch eine Inschrift im Sandsteinsockel auf das Jahr 1778 datiert. Das in zwei Geschossen erstellte Fachwerkgerüst aus Eiche hat ein klar gegliedertes Gefüge. Im Obergeschoss befinden sich Mannfiguren an den Eckständern mit Brust- und Halsriegeln sowie einzelnen Kopfwinkelhölzern an den Fensterstielen. Dreiseitig umlaufender, profilierter Geschossüberstand und Schmuckformen an den Eckständern in Form von Taustabmotiven mit aufgesetzten Spiralen. Mittig angeordneter Zwerchhausaufbau und Krüppelwalmdachabschluss.
Der Wohnbereich der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlage besitzt als Teil einer giebelständigen Straßenzeilenbebebauung im historischen Ortskern städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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