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Dreiseitige Hofanlage mit rückwärtigem Wohnhaus und einem giebelständigen Wirtschaftsgebäude. Das Mitte des 18. Jahrhunderts erbaute Wohnhaus wurde im Erdgeschoss erneuert. Das Obergeschoss zeigt ein Fachwerkgefüge mit Dreiviertel- und Kurzstreben, unterstützt durch Brust- und Halsriegel. Stark ausgeprägter umlaufender, profilierter Geschossüberstand. Schmuckvoll gearbeitete Eckständer mit Beschlagornamentik und Spiralen sowie mit Ranken und Sechsstern hervorgehobenen Halsriegeln. Der ehemalige Stalltrakt hat einen massiven Unterbau aus Backstein und darüber einen Lagerboden aus einem schlichten konstruktiven Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben, um 1900. Im Obergeschoss sind zahlreiche Ladeluken an Originalposition und in Originalproportion erhalten.
Wohngebäude und Stall sind Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Zeugnis bäuerlichen Lebens am Rand der historischen Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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