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Sehr schmales, nach hinten lang gestrecktes, giebelständiges ehemaliges Tagelöhnerhaus, vermutlich aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das in Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel erstellte Gebäude zeigt an der Giebelseite breite Gefache mit Kurz- und Dreiviertelstreben sowie einen Geschossüberstand mit abgerundeten Balkenköpfen. Das sehr niedrige Erdgeschoss wurde als Stall und Waschküche genutzt, darüber liegt der Wohntrakt. Die Fensteröffnungen und der Eingangsbereich an der straßenseitigen Giebelseite sind in Originalproportion und an Originalposition erhalten.
Als Teil einer Zeilenbebauung im historischen Ortskern gelegen, ist das ehemalige Tagelöhnerhaus aus dem 18. Jahrhundert aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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