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Im Kreuzungsbereich von Erbsgasse und Grünem Weg wurde das ehemalige Einhaus über einer hohen Sockelzone aus Sandstein in zwei Geschossen errichtet. Es ist inschriftlich datiert auf 1823 an einem Türständer des ehemaligen zur Gasse gelegenen noch gut ablesbaren Eingangsbereichs. Traufständige Rähmbauweise mit Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern unterstützt durch Brust- und Halsriegel.
Das Wohnhaus aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts besitzt städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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