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Ehemaliges, dem Straßenverlauf der Erbsgasse angepasstes Einhaus. Die Rähmkonstruktion ist in zwei Geschossen über einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Im Kern ist das Gebäude auf das späte 17./frühe 18. Jahrhundert zu datieren. Es gliedert sich in zwei Bereiche, den linksseitigen Wohntrakt und den rechts anschließenden Stall- und Scheunentrakt. Die teilweise sehr weiten Gefache sind verfestigt durch gebogene Kurz- und einzelne Dreiviertelstreben. Der Wandaufbau der Rückseite zeigt eine zum Teil noch gut erhaltene Ständerbauweise. Der nur leicht über dem Straßenniveau befindliche Eingangsbereich ist an Originalposition erhalten. Bis auf ein Fenster, das im Obergeschoss des Wirtschaftstraktes nachträglich eingebrochen wurde, sind die straßenseitigen Fensteröffnungen an Originalposition erhalten.
Das in einer Mischkonstruktion aus Ständer- und Rähmbauweise erstellte schlichte Einhaus ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Relevanz erlangt es aufgrund seiner Lage im historischen Ortskern und als Bestandteil einer Zeilenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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