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Giebelständiges, über einem niedrigen Sandsteinsockel in zwei Geschossen erstelltes ehemaliges Einhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Schlichte Eichenfachwerkkonfiguration aus Dreiviertelstreben an den Bund- und Eckständern, profilierter Geschossüberstand. Die Eckständer sind durch geschnitzte Taubandmotive mit aufgesetzten Lichtspiralen hervorgehoben.
Das ehemalige Einhaus liegt in einer Ecksituation und ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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