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Den Straßenraum begrenzende, traufständige Scheune mit einer großen Toreinfahrt und Ladeluken, erbaut ca. 2. Hälfte 18. des Jahrhunderts. Auf einem hohen Sandsteinsockel in zwei Geschossen erstellte, schlichte Rähmbauweise mit einem Eichenfachwerkgefüge aus Dreiviertelstreben. Profilierter Geschossüberstand sowie durch Tauband und Spiralen hervorgehobene Eckständer. Die Ladeluken an Trauf- und Giebelseite sind an Originalposition erhalten, ebenso die traufseitige Toreinfahrt.
Als Teil einer ehemaligen Hofanlage ist die im Ortskern gelegene Scheune aus ortsgeschichtlichen und als Anschlussbau einer Eckbebauung aus städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |