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Die traufständige ehemalige Streckhofanlage ist inschriftlich auf 1830 und 1842 datiert.
Sie zeigt sich als zweigeschossige, auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtete Rähmkonstruktion mit geschosshohen Streben an den Eckständern und einer dreiachsigen Fassadengliederung. Eingangsbereich und Fensteröffnungen sind an Originalposition erhalten. Der westlich anschließende Scheunentrakt zeichnet sich durch eine große Toreinfahrt aus.
Die dem Straßenverlauf folgende Streckhofanlage ist aufgrund ihrer sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Zeugnis bäuerlichen Dorflebens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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