Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In den Straßenraum hineinragende, giebelständige Doppeltorscheune mit zur Hofseite weit auskragendem Vordach. Ein inschriftlicher Vermerk über der linken Toreinfahrt verweist auf den Erbauer und die Erbauungszeit 1811. Regelmäßige Rähmbauweise mit einem Eichenfachwerkgefüge aus gefachübergreifenden Dreiviertelstreben sowie vereinzelt angeordneten Fuß- und Brüstungsstreben. Symmetrisch aufgebaute Giebelfassade mit Krüppelwalmdachabschluss und zwei im Fachwerkgefüge ablesbaren, heute verschlossenen Öffnungen. Ornamentierte Eckständer und Halsriegel mit Lebensbaum-, Sechsstern- und Rankenmotiven.
Die unterhalb der Kirche und im Ortskern liegende Doppeltorscheune ist aus ortsgeschichtlichen und aufgrund ihrer torbildenden Lage gegenüber der Kirchhofsmauer auch aus städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |