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Im Kreuzungsbereich Kampstraße/Poststraße gelegenes zweigeschossiges Fachwerkgebäude aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1883 als Scheune errichtet. 1927 Umbau zum Rathaus (bis 1954 genutzt). Rähmkonstruktion in symmetrischer Anordnung, Eingangsbereich mit einläufiger Sandsteintreppe. Die Schmuckformen im Bereich der Eckständer wurden in den 1990er Jahren angebracht.
Das Gebäude bildet mit der Kampstraße 1 den Bereich des ehemaligen Dorfangers und besitzt als ehem. Rathaus ortsgeschichtliche Bedeutung. Daher ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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