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Das Fachwerkgebäude gehörte ehemals zur Hofanlage Kirchweg 1. Die ehemalige Pfarrscheune mit kleinem, giebelständig vorgesetztem Stallgebäude wurde laut Inschrift 1716 erbaut: "HIC HABET ALTER EGET SED PRO SE COPIA EGEB IT J. D. HER HANS PASTOR ANNO MDCCXVI." In zwei Geschossen erstellter Rähmbau, regelmäßiges Fachwerkgefüge mit stark ausgeprägtem Geschossüberstand. Mannfiguren an den Eckständern und Fußstreben im Brüstungsbereich, im Erdgeschoss Dreiviertelstreben mit verzierten Kopfwinkelhölzern, die Eckständer sind durch Schmuckelemente wie Tauband und Spiralen hervorgehoben.
Die ehemalige Pfarrscheune bildet mit dem Pfarrhaus (Kirchweg 1) eine Einheit und ist daher aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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