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Giebelständig ausgerichtetes Einhaus aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der Eingang an der Traufseite ist in Originalposition erhalten. Zweigeschossige Rähmkonstruktion, im Eingangsbereich halbe Mannfiguren an den Bundständern.
Das Gebäude ist äußerlich kaum verändert und zeigt anschaulich den Aufbau eines Einhauses. Es ist daher aus geschichtlichen Gründen bedeutungsvoll. Von städtebaulicher Bedeutung als Bestandteil der historischen Bebauung entlang der Kasseler Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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