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Traufständig ausgerichtetes Einhaus aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts in Rähmbauweise mit profiliertem Geschossüberstand. Die Konstruktion ist durch Langstreben ausgesteift. Der Eingang ist über eine einläufige Außentreppe zu erreichen. Originalpflasterung im Hof vorhanden, der historische Gartenteil wird als Wirtschaftsgarten genutzt.
Das Einhaus und der heute noch erhaltene Gartenteil sind aus ortsgeschichtlichen Gründen bedeutungsvoll, von städtebaulicher Bedeutung ist dieser Teil als Abschluss der historischen Bebauung entlang der Kasseler Straße. Der Hof markierte damit den Ortsausgang in Richtung Kassel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |