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Traufständiges Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage von 1796. Ernhaus mit mittigem Zwerchhaus und regelmäßigem Fachwerk. An den Eckständern eingelegter Rundstab sowie Flachschnitzdekor an den Halsriegeln.
Ortsgeschichtliche Bedeutung des Ernhauses aus dem späten 18. Jahrhundert im historischen Ortskern als Teil einer ehemaligen Hakenhofanlage. Künstlerische Bedeutung durch die zahlreichen Schmuckformen. Städtebauliche Bedeutung als den Dorfplatz begrenzendes Gebäude an der Niedensteiner Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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