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Traufständig ausgerichtetes zweigeschossiges Fachwerkgebäude aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, mit giebelständiger Orientierung zur Platzsituation. In Rähmbauweise errichtet, mit hoher Erdgeschosszone auf dem Sockelbereich, Krüppelwalmdachabschluss. Die Eckständer im Obergeschoss werden durch plastisch ausgearbeitete Rundstäbe mit abschließender Spirale hervorgehoben. Dreiseitig angeordneter profilierter Geschossüberstand.
Das Gebäude prägt durch seine Orientierung die Platzsituation in diesem Teil und ist daher aus städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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