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Das traufständig ausgerichtete Gebäude aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ist als Wirtschaftsteil eines ehemaligen Streckhofs anzusprechen. Sockel- und erstes Obergeschoss sind massiv, das zweite Obergeschoss zeigt eine symmetrische Fachwerkkonstruktion. Mannfiguren an den Eckständern, Flachschnitzereien mit Spiral- und Säulenmotiven an den Eckständern, an Kopfbändern und Halsriegeln verlaufende Rankenornamentik, profilierter Geschossüberstand.
Das Gebäude ist als Einheit mit dem sich westlich anschließenden Wohnhaus erkennbar, in seiner Bauzeit geht es auf den gleichen Zeitraum wie die Gebäude Mittelstraße 1 und 3 zurück, es bildet mit diesen die historische Bebauung der Mittelstraße und ist daher aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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