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Die giebelständig zur Straße ausgerichtete Scheune ist auf 1785 datiert. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion ist auf einem hohen Sandsteinsockel errichtet. Regelmäßiges Fachwerkgefüge aus gefachübergreifenden Dreiviertelstreben, profiliertem Geschossüberstand, zentral angeordnete geschosshohe Doppeltore.
Zusammen mit dem Wohnhaus Mittelstraße 10 bildet die Scheune eine Torsituation zur Mittelstraße. Sie ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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