Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Aus der Straßenflucht zurückversetztes giebelständiges, um 1750 errichtetes Einhaus. Das in zwei Geschossen erstellte Gebäude zeigt eine symmetrisch aufgebaute Giebelseite mit Dreiviertelstreben, verfestigt durch Brust- und Halsriegel an den Eck- und Bundständern, profilierter Geschossüberstand sowie Flachschnitzerei der Eckständer und Halsriegel in Form von Ranken, Sechsstern und Lebensbaummotiven. Fenster weitgehend in Originalanordnung erhalten, giebelseitig ehemalige Ladeluke sichtbar.
Mit barocken Schmuckmotiven ausgeführt stellt das Einhaus ein künstlerisch erhaltenswertes Objekt dar. Es ist darüber hinaus aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen bedeutungsvoll, da es sowohl im historischen Ortskern gelegen ist als auch mit den Bauten der Prinzenstraße 8, 10, 12 und 14 ein historisches Ensemble darstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |