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Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Gebäude geht ursprünglich auf ein Einhaus zurück. Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern sowie einzelnen Andreaskreuzen mit Flachschnitzereien, horizontale Gliederung durch leicht angedeuteten Geschossüberstand. Reiche Flachschnitzereien an den Eckständern und Halsriegeln durch Rankenmotive, Lebensbaumdarstellung und Sechsstern ergänzen die Schmuckformen des Hauses.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung des Fachwerkwohnhauses an der Ecke Bachstraße/Prinzenstraße, künstlerische Bedeutung aufgrund der zahlreichen Schmuckformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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