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Traufständig zur Straße ausgerichtetes dreigeschossiges Einhaus, durch seine Fachwerkkonfiguration weist seine Bauzeit ins späte 18. Jahrhundert. Gebäude mit Stallteil (rechts) im Sockelgeschoss und darüber liegenden Wohngeschossen. An den Eckständern Mannfiguren, traufseitiger Geschossüberstand mit umlaufend ausgebildetem Linienband, das Obergeschoss der Giebelseite zeigt ein symmetrisch aufgebautes Gefüge mit gebogenen Streben.
Das Wohnhaus bildet zusammen mit den Gebäuden der Prinzenstraße 1a, 2, 4, und 6 ein städtebauliches Ensemble und eine Hofsituation. Es ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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