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Traufständig zur Straße ausgerichtetes dreigeschossiges Einhaus, zu datieren auf Ende des 19. Jahrhunderts. Regelmäßiger Fachwerkverband bestehend aus Dreiviertel- und Kopfstreben an Eck- und Bundstreben sowie traufständig ausgerichtetem profilierten Geschossüberstand, gebildet aus stark abgerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen.
Das Wohnhaus bildet mit den Hofanlagen der Prinzenstraße 5, 8, 10,12 und 14 ein historisches Ensemble und ist daher städtebaulich wichtig. Das ehemalige Einhaus ist auch ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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