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1774 erbautes traufständiges Wohnhaus, zweigeschossig, Teil einer dreiseitigen Hofanlage. Regelmäßiges Fachwerkgefüge aus Dreiviertelstreben mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern, einzelne Eckständer zeigen noch die ursprünglichen Schmuckformen wie Rundstab sowie Flachschnitzerei in Form von Rankenmotiven an den Halsriegeln.
Das Wohnhaus bildet mit den Hofanlagen der Prinzenstraße 5, 8, 10 und 12 ein historisches Ensemble und ist daher städtebaulich bedeutungsvoll, gleichzeitig ist es das letzte Gebäude der historischen Gesamtanlage in Straßenzeilenbebauung der Prinzenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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