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Das ehemalige Dorfgasthaus unweit der Kirche ist in die Mitte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Der zweigeschossige Rähmbau ist über geschosshohem, rückwärtig massivem Sandsteinsockel errichtet. Traufseitiger Eingang von repräsentativem Charakter, die mit Flachschnitzdekor versehenen Türständer sind nur noch zum Teil erhalten. Im Keller befindet sich ein Gewölbe mit Zufluchtsgang, der bis zur Kirche und unter dem Kirchengelände entlang bis zum Kirchweg führte. Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eckständern verfestigt. Mit Schmuckdekor verzierte Eckständer und Kopfwinkelhölzer, die sich auch an den Fensterstielen wiederfinden.
Das Fachwerkgebäude ist Kulturdenkmal aufgrund ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ehemalige Gastwirtschaft im Blickpunkt der Niedensteiner Straße sowie im Nahbereich der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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