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Im Hofbereich der Wehrkirche gelegenes Fachwerkwohnhaus, erbaut als erstes Schul- und Wohngebäude des Lehrers und Küsters, inschriftlich vermerkt auf einem Fundamenteckstein mit der Jahreszahl 1741. In drei Achsen gegliederte zweigeschossige traufständig erschlossene Rähmbauweise mit einem Gefüge aus Mannfiguren an den mit Stab und Ranken verzierten Eckständern. Eine Inschrift über dem mittigen Eingang verweist auf die Namen der Lehrer.
Als eines der ältesten im fränkischen Stil erstellten Fachwerkbauten, erste Schule von Großenritte und aufgrund der räumlichen Beziehung zur Dorfkirche und den angrenzenden Gebäuden ist das im historischen Ensemble liegende Gebäude aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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