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An der Torsituation zum Kirchhof und der ehemaligen Schule gelegenes, in zwei Geschossen errichtetes Fachwerkwohnhaus. Das traufständig angeordnete Gebäude zeigt auf der Rückseite eine regelmäßige Rähmkonstruktion mit zu den Fensterstielen verlaufenden Dreiviertelstreben, traufseitige Erschließung. Vermutliche Erbauungszeit erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Als Auftakt einer Zeilenbebauung und Torfunktion zum Kirchplatz sowie in der Blickachse der Straßenführung gelegen ist das Gebäude aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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