Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Ortskern unterhalb der Kirche gelegenes Wohnhaus einer zur Straße traufständigen Zeilenbebauung. Ehemaliges Einhaus mit kleinem Zwerchhausaufbau. Das im rückwärtigen Bereich freiliegende Fachwerk zeigt eine Ständerbaukonstruktion mit breiten Gefachen und eine bis ins Obergeschoss reichende Langstrebe, traufseitige Erschließung.
Baugeschichtliche Bedeutung als Ständerbau wohl aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts und städtebauliche Bedeutung durch räumliche Beziehung zur historischen Dorfkirche und den angrenzenden Gebäuden mit Bildung einer Hofsituation. Der im historischen Ensemble liegende Ständerbau ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |