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Das zweigeschossige Gebäude ist Teil der die Straße begleitenden Bebauung um die ehemalige, 1912 abgebrochene Kirche. Es ist auf das späte 18. Jahrhundert zu datieren. Fachwerkkonstruktion unter Satteldach mit an den Eckständern angeordneten Dreiviertelstreben, traufseitiger Geschossüberstand.
Es ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen. Durch seine Lage im historischen Ortsgrundriss ist es Zeugnis des Bauens und dörflichen Lebens gegen Ende des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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