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Das giebelständig zur Straße ausgerichtete Fachwerkwohnhaus ist auf die Zeit um 1850 zu datieren. Es steht mit einer zweigeschossigen Fachwerkkonstruktion mit Drempel auf einem Sandsteinsockel. Dreizonige Grundrissgliederung mit einer einseitigen Eingangstreppe und einem darüberliegenden Zwerchhaus. Zu den Fensterstielen verlaufende Streben steifen die Konstruktion aus.
Das bäuerliche Wohnhaus im Ortskern aus der Mitte des 19. Jahrhunderts ist ortsgeschichtlich bedeutend. Städtebauliche Relevanz erlangt es durch die zentrale Lage gegenüber der Kirche und in der Blickachse der Dorfstraße. Durch seine Größe und Stellung im Straßenverlauf bestimmt das Gebäude wesentlich die Maßstäblichkeit des städtebaulichen Raums um die Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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