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Schräg gegenüber der Kirche bildet diese markante Hofanlage einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Bei dem westlich gelegenen Wohnhaus handelt es sich ursprünglich vermutlich um ein Einhaus. Es ist im Kern auf das späte 18. Jahrhundert zu datieren. Es wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise erstellt. Das Erdgeschoss ist heute fast vollständig massiv erneuert. Das Hof- und straßenseitige Fachwerk wurde verputzt. Das auf das frühe 19. Jahrhundert zu datierende angrenzende Wirtschaftsgebäude schließt zunächst in der Verlängerung der Traufe und unter Beibehaltung der Gebäudehöhe an das Wohnhaus an und setzt sich dann als selbstständig wirkender Baukörper fort. Es wird über zwei Toreinfarten und einer rückseitig gelegenen, etwas kleineren Torausfahrt erschlossen. Im Sockelgeschoss befinden sich die ehemaligen Stallungen. Die Hoffläche ist mit ursprünglicher Pflasterung erhalten.
Die Hofanlage setzt an dieser Stelle einen wichtigen städtebaulichen Akzent und bildet einen unverzichtbaren Teil der historischen Bebauung in der Dorfstraße. Sie dokumentiert in einer eindrucksvollen Weise die Veränderung des bäuerlichen Wirtschaftens zu Beginn des 20. Jahrhunderts und ist daher ein Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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