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Das kleinformatige freistehende Wohnhaus liegt in einer Biegung der Dorfstraße und ist in das ausgehende 18. Jahrhundert zu datieren. Die Gebäudeerschließung erfolgt über eine seitlich angeordnete einläufige Vortreppe mit integriertem Kellerzugang. Der Rähmbau wird von Brüstungsstreben und zu den Eckständern verlaufenden Dreiviertelstreben verfestigt. Das Zwerchhaus im Satteldach wurde wohl später aufgesetzt.
Kulturdenkmal mit ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als kleinformatiges Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts in ortsbildprägender Lage innerhalb des Dorfgrundrisses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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