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Die Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus der Zeit um 1780 und einem Wirtschaftsgebäude, das auf das späte 19. Jahrhundert zu datieren ist. Das ursprünglich dreizonige Wohnhaus wurde in der Verlängerung der Trauflinie später um vier Gefachbreiten erweitert. Das repräsentativ erstellte Wohnhaus fällt durch ein symmetrisches Fachwerk auf, das durch Mannfiguren und in der Giebelwand angeordnete Fußstreben verfestigt wird. Das Wirtschaftsgebäude wurde auf einem hohen Sockelbereich errichtet. Südlich befindet sich eine große Toreinfahrt, im rechten Teil ein massiver Stallbereich. Hofseitig kragt die Dachfläche weit vor. Die ursprüngliche Pflasterung der Hoffläche ist erhalten.
Die Hofanlage des 18. und späten 19. Jahrhunderts ist als Beispiel des bäuerlichen Lebens und Wirtschaftens und durch die Lage im historischen Dorfgrundriss als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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