Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Wohnhaus steht in leicht zurückgesetzter Position am nördlichen Abschluss der historischen Ortslage. Die Bauzeit ist inschriftlich mit der Jahreszahl 1893 belegt. Es handelt sich um ein zweigeschossiges, massiv auf einem Sandsteinsockel gebautes Gebäude in Sichtmauerwerk. Regelmäßige Fassadengliederung mit Flachbogenfenstern. Horizontalgliederung durch einen umlaufenden Klötzchenfries. Die ursprüngliche Eingangstür befindet sich heute auf der Gebäuderückseite. Im östlichen Bereich des Wohnhauses schließt sich an der Giebelseite eine schmiedeeiserne Toranlage an mit Pfosten aus rotem Sandstein, die wohl zeitgleich mit dem Wohnhaus entstand.
Wohnhaus und Toranlage sind Kulturdenkmäler mit orts- und sozialgeschichtlicher Bedeutung. Sie stellen ein wichtiges Zeugnis der baulichen und topographischen Veränderung des bäuerlichen Wirtschaftens gegen Ende des 19. Jahrhunderts und der daraus resultierenden Veränderung des Dorfgrundrisses dar. Aufgrund seiner repräsentativen Stellung am Ende der historischen Dorfstraße ist das Wohnhaus darüber hinaus aus städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |