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Im rückwärtigen Bereich der ehemaligen Hofanlage steht die zu Wohnzwecken umgebaute ehemalige Scheune von 1806. Die auf einem hohen Hausteinsockel in Eichenfachwerk konstruierte Scheune weist ein regelmäßiges Raster mit fast quadratischen Gefachen auf, das von einzelnen Langstreben verfestigt wird. Mittig angeordnet befindet sich eine ehemalige Einfahrt, die zum Hauseingangsbereich umfunktioniert wurde. Auf der Rückseite hat sich eine weitere, kleinere Toreinfahrt erhalten. Der ursprüngliche Hofbelag hat sich in weiten Teilen erhalten.
Durch die Lage in der Gabelung der Dorfstraße und der Alten Kirchgasse kommt der ehemaligen Scheune eine städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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