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Das kleinmäßstäbliche Fachwerkgebäude ist in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zu datieren. Das in einem schlichten Fachwerkgefüge auf einem massiven Sockelgeschoss erstellte Haus wird über eine seitlich liegende einläufige Vortreppe erschlossen. Im Dachgeschoss befindet sich ein (nachträglich) eingestelltes Zwerchhaus.
Das kleine Wohnhaus verdeutlicht die Arbeits- und Lebensbedingungen der weniger gut situierten Gesellschaftsschichten. Seine Erhaltung als Kulturdenkmal ist aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen wichtig. Aufgrund der die Straßen begleitenden Anordnung um den alten Kirchhof übernimmt das Gebäude auch eine wichtige städtebauliche Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |