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Die Lage und jetzige Erscheinungsform des Fachwerkwohnhauses geht auf den Bau der Eisenbahnlinie zurück, in dessen Zuge das Anwesen umgesetzt werden musste. Das Gebäude war ursprünglich 1824 errichtet worden und wurde mit dem Bau der Friedrich-Wilhelms-Nord-Bahn 1848 umgesetzt. Das auf einem als Stallbereich genutzten Sandsteinsockel errichtete Fachwerkgerüst scheint weitestgehend in seiner ursprünglichen Form erhalten zu sein. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion unter Satteldach zeigt den typischen symmetrischen Fassadenaufbau des frühen 19. Jahrhunderts.
Ortsgeschichtliche Bedeutung des Fachwerkgebäudes, das infolge des Baus der Eisenbahnlinie versetzt und jenseits der Trasse wiederaufgebaut werden musste. Städtebaulich als wichtiger raumbildender Bestandteil an der Kreuzung der Guntershäuser und Lindenstraße und durch die Lage in der Blickachse des Straßenzugs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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