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Das Empfangsgebäude des Guntershäuser Bahnhofs wurde 1855 eingeweiht. Für den Entwurf zeichnet der Kasseler Architekt Julius-Eugen Ruhl verantwortlich. Aufgrund der Insellage zwischen den Gleiskörpern (Keilbahnhof) errichtete man ein langgestrecktes, schmales Gebäude von rund 60 m Länge und 9 m Breite. Ursprünglich gliederte sich der Bau in zwei symmetrisch angelegte Abschnitte um einen turmartigen Mittelteil. Dieser erfüllte die Funktion eines Wacht- bzw. Signalturmes. Im Sommer 1941 wurde der Mittelbau abgetragen und eine große zusammenhängende Dachfläche aufgebracht. Schließlich wurden viele Kleinformen beseitigt und ein schlichter Außenputz aufgebracht. In seiner architektonischen Gestaltung lässt sich der Ursprungsbau in die Übergangszeit des Kasseler Klassizismus einordnen. Der bis heute erhaltene Grundriss bot dabei eine organisatorisch gute Lösung für schnelle Betreibsabläufe. Von den Wartesälen gingen jeweils direkte Durchgänge zu den Bahnsteigen. An den Außenseiten dieser Gänge wurden die Schalter angeordnet. Wie heute noch erkennbar wurden die Rundbogenfenster und Türen als volle Öffnungen bis zum Boden ausgeführt und von Pilastern und Gesimsen umrahmt. Die Bahnsteigüberdachung war von Schmuckformen und Gusseisenstützen appliziert. Zu den besonderen, noch erhaltenen Details des Gebäudes gehören die profilierten Innenlaibungen der Fenster und vor allem die aufwendigen Fenstersprossen der halbrunden Oberlichter. Neben der originalen Sprossenaufteilung der Oberlichter sind dort noch farbige Glaselemente erhalten. Sie wurden abwechselnd in Gelb, Rot, Blau und Grün ausgeführt. Ferner sind noch die breiten kassettierten Doppeltüren mit darüberliegenden Rosette-Oberlichtern zu erwähnen.
Das Guntershäuser Empfangsgebäude dokumentiert ein sehr frühes Beispiel eines bis heute in seiner städtebaulichen Lage und Funktion gut erhaltenen Keilbahnhofs. Die ursprüngliche Form des streng gehaltenen klassizistischen Grundrissaufbaus und der im Kontrast dazu stehenden Details sind ablesbar geblieben. Das Empfangsgebäude ist somit als ein Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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