Zum Bahnhof 26, ehem. Hotel „Bellevue“
Zum Bahnhof 26, Heimgebäude
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Guntershausen
  • Zum Bahnhof 26
Ehem. Hotel ''Bellevue''
Flur: 7
Flurstück: 102/23, 28/1

Die Gebäude des ehemaligen Hotels "Bellevue" wurden 1851 errichtet. Sie zählen zu den ersten Hochbauten, die im Bereich des neu angelegten Bahnhofsgeländes entstanden. Die kurze Blütezeit der ansehnlichen Anlage dauerte von 1851-68. Bis dahin war es erforderlich gewesen, dass Reisende zwischen Frankfurt und Leipzig in Guntershausen umstiegen. Darüber hinaus erfüllte das Anwesen die Funktion eines Ausflugslokals. Um die Wende des 19. Jahrhunderts erwarb das kurhessische Diakonissenhaus die Hotelgebäude. Nach einer baulichen Erweiterung entstand hier das "Marie-Behre-Heim". Die auf einer leichten Anhöhe befindliche Anlage besteht aus einem im Winkel angelegten massiven Bau, der sich in ein dreigeschossiges Haupt- und ein zweigeschossiges Nebengebäude gliedert. Die Gebäude wurden im klassizistischen Stil entworfen. Typische Details sind die regelmäßig angelegten Fensterachsen, die Betonung der Gebäudeecken mit Lisenen, Treppchenfries im Giebel.

Das ehemalige Hotel "Bellevue" ist ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.

Heimgebäude

Flur 7, Flurstück 102/23

Nachdem die Anlage des ehemaligen Hotels "Bellevue" von dem kurhessischen Diakonissenhaus aufgekauft wurde, entstand hier ein Heim für Mädchen und Diakonissen.

Für diesen Zweck wurde die Anlage um das 1903 errichtete Gebäude erweitert.

Der repräsentative Bau entspricht dem gründerzeitlichen Typus des ländlichen Villenstils. Das zweigeschossige Gebäude ruht auf einem bossierten Sandsteinsockel. Charakteristisch ist die Auflösung der quadratischen Grundform und das Fachwerkdachgeschoss.

Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal mit geschichtlicher Bedeutung als repräsentatives Heimgebäude der kurhessischen Diakonie.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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