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Das am Pilgerbach gelegene giebelständige Wohnhaus wurde 1729 erbaut und ist heute in die Adressen Großenritter Straße 21 und 23 geteilt.
Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem hohen Sockel. Regelmäßiges Fachwerkgefüge aus Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, dazwischen Fußstreben. Dreiseitig profilierter Geschossüberstand mit abgefaster Schwellenunterkante, abgerundeten Balkenköpfen. Stabprofile im Rähm- Schwellenbereich sowie durch Schmuckmotive hervorgehobene Eckständer, Halsriegel und Kopfwinkelhölzer.
Als repräsentatives Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage ist das Gebäude mit seiner reich verzierten Fassade Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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